ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

La Cucina 

Gastro 23 GmbH 

Herisauerstrasse 32

9200 Gossau

+41 71 252 48 28

www.lacucina-gossau.ch | info@lacucina-gossau.ch

Zuletzt aktualisiert: 27.02.2024

 

  1. GELTUNGSBEREICH

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) gilt für das La Cucina zum alten Bahnhof in Gossau im Zusammenhang mit der Überlassung von Reservationen, Bankett- und Eventräumlichkeiten sowie damit verbundenen weiteren Dienstleistungen oder Lieferungen an und für den Kunden (nachfolgend Gast genannt). Jegliche Änderungen dieser AGB bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung zwischen beiden Parteien.

 

  1. HAFTUNG / SORGFALTSPFLICHT

Falls der Auftraggeber nicht gleichzeitig Gast ist, haftet dieser mit dem Gast solidarisch für den gesamten Rechnungsbetrag. Diese Haftung erstreckt sich auch im Fall, wenn ausdrücklich Direktzahlung vereinbart wurde. Beanspruchen die Teilnehmer zusätzliche Leistungen, so haftet dafür der Gast. Die zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten und Materialien sind durch den Gast mit grösster Sorgfalt zu benützen. Für entstandene Sachschäden oder Verlust muss in jedem Fall der Gast aufkommen. Das Restaurant lehnt jede Haftung für Diebstahl, Beschädigungen und in Bezug auf Leistungen Dritter ab. Dies gilt auch für Personenschäden, sofern diese nicht durch Mitarbeitende des Restaurants verursacht wurden. Das Restaurant haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

 

  1. PROVISORISCHE RESERVATIONEN

Im Anschluss an die Anfrage erhält der Gast vom Restaurant eine schriftliche Offerte mit der Angabe, wie lange die Räumlichkeiten provisorisch reserviert werden. Erfolgt bis Ablauf der provisorischen Reservationsfrist keine definitive schriftliche Reservation durch den Gast, behält sich das Restaurant das Recht vor, die provisorisch vorgenommene Reservation der Räumlichkeiten ohne Rücksprache mit dem Gast zu stornieren. Gehen für den Termin der provisorischen Reservationsfrist weitere Anfragen ein, nimmt das Restaurant mit dem Gast Kontakt auf und das Optionsdatum kann in gegenseitiger Absprache verkürzt werden.

 

  1. DEFINITIVE RESERVATIONEN

Eine Reservation wird mit schriftlicher (inkl. Email)  Bestätigung durch das Restaurant für den Gast bindend. Die Bestätigung ist vom Gast fristgerecht gegenzuzeichnen, oder auch via Email zu bestätigen. Dieses Dokument ist rechtskräftig und gilt als Vertrag. Mit der Unterzeichnung /Bestätigung akzeptiert der Gast auch die vorliegenden AGB’s.

 

  1. PREISE

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken, rein netto, inklusive Service und gesetzlicher Mehrwertsteuer. Es gelten die vom Restaurant schriftlich bestätigten Preise. Preisänderungen bleiben vorbehalten.

 

  1. VORAUSZAHLUNG Das Restaurant ist berechtigt, eine Vorauszahlung von 50 % des Gesamt-Offertbetrages bis 14 Tage vor Anlassbeginn zu verlangen.

 

  1. BEZAHLUNG

Der gesamte Rechnungsbetrag (abzüglich allfälliger Vorauszahlungen) ist innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen. Die vollständige Rechnungsadresse ist bei der definitiven Reservation bekannt zu geben. Es sind nur Anschriften in der Schweiz zulässig. Der Gast haftet für allfällige nicht bezahlte Rechnungen der einzelnen Teilnehmer. Ist der Gast im Ausland ansässig, behält sich das Restaurant das Recht vor, den gesamten Rechnungsbetrag von der Garantie-Kreditkarte abzubuchen. Allfällige Kursdifferenzen oder Bankspesen gehen zu Lasten des Gasts.

 

  1. ANNULLATIONSBEDINGUNGEN

Wird der Anlass vom Auftraggeber oder Gast annulliert oder verschoben, verpflichtet er sich zur Zahlung folgender (offerierten) Leistungen:

bis 60 Tage vor Anlass Keine Annullationskosten

51 – 60 Tage vor Anlass 30% der Leistungen

41 – 50 Tage vor Anlass 50% der Leistungen

21 – 40 Tage vor Anlass 90% der Leistungen

0 – 20 Tage vor Anlass 100% der Leistungen

Annullationen werden nur in schriftlicher Form/Email akzeptiert. Das Restaurant behält sich das Recht vor, die Annullationsbedingungen je nach Art und Grösse des Anlasses individuell anzupassen und in die Offerte / Reservationsbestätigung zu integrieren.

Im Falle höherer Gewalt können beide Parteien ohne Kostenfolge von diesem Vertrag zurücktreten (Tod, Brand, Wasser usw.).

 

  1. DETAILINFORMATIONEN / ABLAUF

Für Detailabsprachen ist im Voraus ein Termin zu vereinbaren. Um einen reibungslosen Ablauf des Anlasses zu garantieren, sind alle wichtigen Angaben (z.B. Ausstattung, Menüauswahl, Zeitplan, Showeinlagen usw.) bis spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung dem Restaurant bekannt zu geben. Die vereinbarten Programmzeiten sind von beiden Parteien einzuhalten.

 

  1. TEILNEHMERZAHL Abweichungen bis maximal 10 % der Teilnehmerzahl können bis 48 Stunden vor dem Anlass gemeldet werden und sind verbindlich. Ist die effektive Personenzahl am Anlasstag kleiner, gilt die definitiv bestätigte Zahl als Grundlage für die Verrechnung. Ist die Personenzahl höher, übernimmt das Restaurant keine Garantie für fehlende oder mangelhafte Dienstleistungen. Die durch die zusätzlichen Teilnehmer entstandenen Mehrkosten werden in Rechnung gestellt. Die von der Feuerpolizei festgelegten, maximalen Raumkapazitäten dürfen nicht überschritten werden.

 

  1. RAUMMIETE BANKETTE, EVENTS & HOCHZEITSFEIERN

Für Bankette, Events und Hochzeiten wird in der Regel keine Raummiete erhoben. Dies kann aber variieren.

 

  1. PROBEESSEN

Auf Wunsch kann ein Probeessen inklusive Weindegustation durchgeführt werden. Die Kosten der Konsumation werden dem Kunden vollumfänglich verrechnet.

 

  1. MENÜWAHL / NACHSERVICE

Aus logistischen & servicetechnischen Gründen ist ab einer Gesellschaft ab 10 Personen ein einheitliches Menü auszuwählen. Für Kinder sowie für Vegetarier oder für Intoleranz gibt es separate Speisen; spezielle Diätmenüs werden auf Anfrage angeboten. Grundsätzlich werden die Speisen als Tellergerichte serviert. Ausnahmen bilden hierbei vereinbarte Buffet-Selbstbedienug. Auf Wunsch und je nach Menü kann auf Vorbestellung ein Nachservice stattfinden, was Zusatzkosten zur Folge hat.

 

  1. MENÜANPASSUNGEN

Dem Restaurant bleibt es vorbehalten, Menüanpassungen und Jahrgangsänderungen bei Weinen vorzunehmen.